Preise
Studenten, Azubis und finanziell schwächer gestellten Klienten biete ich nach Absprache und Nachweis reduzierte Stundenpreise an. Sprechen Sie mich dazu gerne an.
Im Einzelfall biete ich zwischen den Sitzungen telefonische Beratung an (nicht bei Paaren), z.B. bei weiten Anfahrtswegen. Ich berechne jede angefangene 1/4 Stunde mit 15,00€
Im Einzelfall komme ich auch zu Ihnen nach Hause. Z.B. wenn Sie nicht mobil sind oder Sie keine Treppen begehen können. Sprechen Sie mich dazu gerne an. Je nach Entfernung berechne ich zusätzlich Km-Geld für die Anfahrt.
Abrechnungsmöglichkeiten für Therapiesitzungen
Private & zusatzversicherte Patienten
Ich verfüge über die gesetzliche „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie“ (Heilpraktikergesetz).
Wenn Sie privat- oder zusatzversichert sind, ist die Kostenübernahme deshalb durch die private Krankenkasse bzw. Ihre Zusatzversicherung möglich, sofern Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie bei ihrer Versicherung mit einbezogen sind. Die entstehenden Kosten werden dann entsprechend dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erstattet. In welchem Ausmaß hängt dabei von der jeweiligen Versicherung ab.
Gerne können wir dies auch in einem Erstgespräch in meiner Praxis besprechen.
Ihre Vorteile als Selbstzahler
Modernes erweitertes Methodenspektrum, wie u. A. die systemische Therapie, Gestalttherapie, Biographiearbeit. Gesetzliche Kassen zahlen für diese bewährten Verfahren und Methoden leider nicht.
Keine Wartezeiten, keine Bürokratie mit der Krankenkasse. Sie können ohne viele Formalitäten direkt mit Ihrer Therapie beginnen.
Termine sind auch in den Abendstunden und an Samstagen möglich.
Diskretion Ihrer Daten: keine Übermittlung einer Diagnose oder sonstiger privater Informationen an Ihre Krankenkasse oder andere staatliche Behörden.
Das eigen Anliegen muss nicht in klinische Begriffe für die Krankenkasse „übersetzt“, kategorisiert und dort gespeichert werden.
Eine Psychotherapie, die über eine gesetzliche Kasse abgerechnet wird, kann u.U. einem eventuell zukünftig angestrebten Wechsel in eine Privatversicherung, dem Abschluss einer Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer anstehenden Verbeamtung im Wege stehen, da in den Akten Ihrer Krankenkasse die Diagnose einer psychischen Störung vermerkt wird.
Rechnungen über psychotherapeutische Behandlungen können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Die Honorare für Psychotherapie sind gemäß § 4 USTG von der Mehrwertsteuer befreit. Fragen Sie ggf. Ihren Steuerberater.